Wer sind wir? Wir sind zu 100% ein pro BVB - Fanclub und stehen gleichermaßen hinter "unserem" Verein und unterstützen in wann und wo so gut wie es jedem möglich ist. Wir bekennen uns politisch als liberal.Unser Interesse und Ziel ist es, eine gute Gemeinschaft innerhalb des Fanclubs, Zufriedenheit der Mitglieder, soziales Engagement und sehr viel Spaß. Satzung a. Der Fanclub „Neuenkleusheimer BVB-Borussen" hat seinen Sitz in Olpe-Neuenkleuheim. b. Vereinslokal ist der Gasthof Dettmer. c. Das Geschäftsjahr ist deckungsgleich mit dem Kalenderjahr. d. Ziel und Zweck des Vereins ist die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenlebens als BVB-Fan. Durch Veranstaltungen auch im kulturellen und gesellschaftlichen Bereich soll die Kameradschaft gefördert werden. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. e. Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Auflösung des Fan- Clubs. f. Der Jahresbeitrag beträgt für Mitglieder ab Vollendung des 16. Lebensjahres 15,00 Euro. Mitglieder bis zum 16. Lebensjahr sind beitragsfrei. Kommt jemand mit der Beitragszahlung mehr als 12 Monate in Verzug, ist der doppelte Beitrag zu zahlen oder es erfolgt ein Club-Ausschluss. g. Stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung sind alle beitragspflichtigen Mitglieder. Die anderen Mitglieder können an den Mitgliederversammlungen teilnehmen. h. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Dies sollte nach Möglichkeit am letzten Spieltag der jeweiligen Bundesligasaison sein, spätestens aber bis zum 30.6. Einladungen mit Tagesordnung erfolgen grundsätzlich mit einer Frist von 14 Tagen durch Aushang im Vereinslokal Dettmer. In der örtlichen Tagespresse wird zusätzlich kurzfristig auf die Versammlung hingewiesen. Auswärtige Mitglieder werden mit einer Frist von 14 Tagen telefonisch oder schriftlich eingeladen. Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig. i. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus o dem 1. Vorsitzenden o dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden o dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden o dem Geschäftsführer und o dem Kassierer. Der 1. Vorsitzende und der Geschäftsführer werden für die Dauer von 2 Jahren, beginnend mit 2011, gewählt. Die stellvertretenden Vorsitzenden und der Kassierer werden bei der ersten Wahl für die Dauer eines Jahres gewählt. Danach jeweils für zwei Jahre. j. Der erweiterte Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und folgenden Beisitzern: - Beauftragter für Jugendfragen - Beauftragter für Frauenfragen - Beauftragte für das Vereinslokal - Beauftragter für die Organisation von Fahrten zu Spielen des BVB 09.; die Wahlzeit beträgt zwei Jahre, beginnend 2011. k. Es sind jährlich zwei Kassenprüfer zu wählen. l. Die Auflösung des Fan-Clubs kann mit einer 2/3- Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erfolgen. Das Vermögen fällt an einen noch zu bestimmenden gemeinnützigen Zweck. m. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung.